AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Lava Car Rental

Flugvellir 23 – 230 Keflavik – Island

MINDESTALTER UND FÜHRERSCHEIN

Der Mieter muss mindestens 20 Jahre alt sein, um ein Fahrzeug bei Lava Car Rental mieten zu können, und seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der bei Mietbeginn vorzulegen ist.

KREDITKARTENABDRUCK

Für alle Mietgeschäfte gelten während der Mietzeit die vollständigen AGB des Mietwagenvertrags. Aus Sicherheitsgründen wird ein Kreditkartenabdruck bei Mietbeginn erstellt, unabhängig davon, ob die Kosten des Mietfahrzeugs durch einen Beleg gedeckt sind. Die entsprechende Kreditkarte kann mit allen zusätzlichen Kosten belastet werden, zum Beispiel mit den Zahlungen für Zusatzversicherungen, Strafzettel und Schäden oder andere durch das Mietfahrzeug verursachten Kosten, die im Zuge der Nutzung des Fahrzeugs durch den Fahrzeugmieter entstanden sind.

NUTZUNG EINER DEBITKARTE

Für alle Mietgeschäfte gelten während der Mietzeit die vollständigen AGB des Mietwagenvertrags. Falls der Mieter keine gültige Kreditkarte für die Buchung besitzt, kann auch eine Debitkarte genutzt werden, sofern das Komplettschutzpaket gebucht wird.

STORNIERUNGSBEDINGUNGEN

Buchungen, die mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Abholtermin storniert werden, sind voll erstattungsfähig (100 %).

Buchungen, die weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Abholtermin storniert werden, sind nicht erstattungsfähig, und es wird der vollständige Mietpreis in Rechnung gestellt.

Auch wenn das Mietfahrzeug nicht abgeholt und genutzt wird, wird der vollständige Mietpreis in Rechnung gestellt.

SHUTTLESERVICE

Für Kunden, die am internationalen Flughafen Keflavík ankommen oder abfliegen, bieten wir einen kostenlosen Shuttleservice zwischen dem Flughafen und unserer Niederlassung, sowohl für die Anreise als auch für die Abreise.

FAHRZEUGTYPEN

Wir behalten uns das Recht vor, ein gebuchtes Fahrzeug bei Nichtverfügbarkeit durch ein vergleichbares Fahrzeug derselben oder einer höheren Kategorie zu ersetzen.

TANK- BZW. LADEREGELUNG

Bei der Abholung hat das Fahrzeug im Normalfall einen vollen Tank bzw. bei Elektrofahrzeugen einen Ladestand von 70 – 100 %. Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben bzw. muss mindestens die Tankfüllung aufweisen, die es bei der Abholung hatte, falls es nicht mit vollem Tank abgeholt wurde. Wird das Fahrzeug mit einer geringeren Tankfüllung als bei der Abholung zurückgegeben, stellen wir die Kosten für die Kraftstoffdifferenz sowie eine zusätzliche Gebühr von 3.000 ISK in Rechnung. Dies gilt nicht, wenn die Option „Vorausbezahlter Kraftstoff“ gebucht wurde.

Gemietete Elektrofahrzeuge sind mit einem Ladestand von mindestens 70 % zurückzugeben. Ansonsten kann dem Fahrzeugmieter eine Servicegebühr von bis zu 15.000 ISK in Rechnung gestellt werden.

VERSPÄTETE ODER FRÜHZEITIGE FAHRZEUGRÜCKGABE

Wird ein gemietetes Fahrzeug mehr als eine Stunde nach der festgelegten Rückgabezeit zurückgegeben, wird dem Fahrzeugmieter ein zusätzlicher Miettag berechnet.

Der Fahrzeugmieter kann das Fahrzeug auch vor der festgelegten Rückgabezeit zurückgeben. Sofern der Fahrzeugmieter Lava Car Rental mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Abholtermin des Mietfahrzeugs über die frühere Rückgabe informiert, wird die Preisdifferenz erstattet. Sollte der Fahrzeugmieter uns erst innerhalb von 48 Stunden vor dem geplanten Abholtermin des Fahrzeugs oder während der Mietzeit informieren, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung.

GRENZÜBERSCHREITENDE FAHRTEN

Es ist nicht gestattet, das Mietfahrzeug außerhalb von Island zu nutzen.

STEUERN

Die lokale Mehrwertsteuer (MwSt.) in Höhe von 24 % ist bereits in allen angegebenen Preisen enthalten.

ZAHLUNGSWÄHRUNG

Kunden haben die Möglichkeit, sich Preise in verschiedenen Währungen anzeigen zu lassen. Sämtliche Buchungen und Erstattungen werden jedoch in Isländischen Kronen (ISK), der lokalen Währung, vorgenommen.

Die auf unserer Website in anderen Währungen angezeigten Preise werden zum aktuellen Wechselkurs der Isländischen Zentralbank von Isländischen Kronen in die jeweils gewählte Währung umgerechnet.

KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (TPL)

Die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung entspricht dem zum entsprechenden Zeitpunkt gesetzlich vorgeschriebenen Betrag in Island. Gleiches gilt für die individuelle Fahrerhaftung. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Insassenunfallversicherung sind automatisch im Preis des Mietwagens inbegriffen.

VOLLKASKOVERSICHERUNG (CDW)

Der Vollkaskoschutz deckt Schäden an der Fahrzeugkarosserie sowie alle Kollisionsschäden ab. Außerdem deckt diese Versicherung sämtliche Verletzungen von Fahrer und Insassen ab, einschließlich Notfallversorgung, Krankenhausaufenthalt, medizinischen Untersuchungen und weiteren möglichen Kosten. Der Vollkaskoschutz ist automatisch im Mietwagenpreis inbegriffen und die Selbstbeteiligung beträgt 360.000 ISK.

VOLLKASKOVERSICHERUNG MIT VERMINDERTER SELBSTBETEILIGUNG (SCDW)

Diese Vollkaskoversicherung deckt ebenso wie die CDW-Versicherung Schäden an der Fahrzeugkarosserie und Kollisionsschäden ab, reduziert die Selbstbeteiligung jedoch bei allen Mietwagen von Lava Car Rental auf 150.000 ISK. Diese Option soll unseren Kunden mehr Sicherheit und einen noch angenehmeren Aufenthalt in Island ermöglichen.

DIEBSTAHLVERSICHERUNG (TP)

Diese Versicherung deckt den Diebstahl des Mietwagens ab, und die Selbstbeteiligung beträgt bei allen Mietwagen von Lava Car Rental 0 ISK.

SCHOTTERSCHUTZ (GP)

Mit dieser Versicherung sind Kunden gegen Schäden an der Windschutzscheibe, an den Scheinwerfern und Spiegeln sowie an der Motorhaube und anderen Fahrzeugteilen geschützt, die dadurch entstehen können, dass andere Fahrzeuge Kies oder Steine aufwirbeln. Bei Buchung der Schotterschutzversicherung reduziert sich die Selbstbeteiligung bei allen Mietwagen von Lava Car Rental auf 35.000 ISK.

SAND- UND ASCHESCHUTZ (SAAP)

Normale Autoversicherungen decken keine Schäden durch Asche- und Sandstürme ab. Diese zusätzliche Option schützt Kunden bei Schäden durch Vulkanasche und -sand an der Fahrzeuglackierung, den Fenstern und Scheinwerfern oder Kunststoffteilen. Die Reparatur derartiger Schäden kann 500.000 – 3.500.000 ISK kosten. Bei Buchung der Sand- und Ascheschutzversicherung reduziert sich die Selbstbeteiligung bei allen Mietwagen von Lava Car Rental auf 120.000 ISK.

REIFENVERSICHERUNG (TIP)

Diese zusätzliche Option schützt Kunden nur bei Schäden an Reifen und Rädern, das heißt, sie deckt die Reparatur oder die Kosten eines neuen Reifens ab. Eventuelle Pannendienstkosten sind nicht durch die Versicherung abgedeckt. Wenn der Mietwagen mit einem Reifenschaden liegen bleibt, ist der Kunde selbst für den Transport des Fahrzeugs in die nächste Werkstatt verantwortlich, um den Reifen reparieren oder ersetzen zu lassen. Bei Buchung der Reifenversicherung reduziert sich die Selbstbeteiligung auf 0 ISK.

KOMPLETTSCHUTZPAKET

Im Komplettschutzpaket beträgt die Selbstbeteiligung für alle durch Versicherungen abgedeckten Schäden am Mietwagen 0 ISK. Darin enthalten sind CDW/SCDW, TP, GP, SAAP und TIP. Es gelten außerdem die Geschäftsbedingungen des Mietwagenvertrags. Vom Paket nicht abgedeckt sind sämtliche nicht durch eine Versicherung abgedeckte Schäden; siehe dazu Abschnitt 29 und 32 im Mietwagenvertrag. Zu beachten ist, dass es sich hierbei nicht um eine zusätzliche Versicherung handelt, sondern um eine Option für unsere Kunden, bei Schäden am Mietwagen während der Mietdauer keinen Eigenanteil übernehmen zu müssen.

VERANTWORTLICHKEITEN DES FAHRZEUGMIETERS

Der Fahrzeugmieter ist dafür verantwortlich, bei Bedarf Frostschutzmittel, AdBlue und Motoröl im Mietfahrzeug nachzufüllen. Die dabei anfallenden Kosten werden gegen Vorlage des entsprechenden Kaufbelegs erstattet. Sollte es zu einer Fehlfunktion des Mietfahrzeugs oder zu Anzeichen einer Überhitzung kommen, hat der Fahrzeugmieter das
Fahrzeug unverzüglich anzuhalten. Anderenfalls kann der Fahrzeugmieter haftbar gemacht und eine eventuell hinterlegte Kaution einbehalten werden.

UNFÄLLE UND EINHALTUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Falls es zu einem Zusammenstoß oder Unfall kommt, hat der Fahrzeugmieter unverzüglich die zuständigen Polizeibehörden und Lava Car Rental über den Vorfall zu informieren. Der Fahrzeugmieter darf den Unfallort nicht vor dem Eintreffen der Polizei verlassen.

Sollte der Fahrzeugmieter sich nicht an die Bedingungen dieses Vertrags halten, kann der Fahrzeugmieter für alle dem Mietwagenverleih dadurch entstehenden Kosten und Verluste verantwortlich gemacht werden. Der Fahrzeugmieter stimmt zu, das genannte Fahrzeug zu mieten und alle im Rahmen dieses Vertrags anfallenden Kosten über die in diesem Dokument festgelegte Zahlungsmethode zu begleichen.

Der Fahrzeugmieter übernimmt die Verantwortung für sämtliche Verkehrsverstöße. Für nicht bezahlte Bußgelder oder mit zeitlicher Verzögerung gestellte Bußgeldforderungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 4.500 ISK erhoben.

SERVICEGEBÜHR

Für alle Bußgelder oder Kosten, die sich aus der Nutzung des Mietfahrzeugs durch den Fahrzeugmieter ergeben und die nicht vom Fahrzeugmieter selbst bezahlt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 4.500 ISK erhoben. Lava Car Rental stellt dem Fahrzeugmieter die Bußgelder und Kosten zuzüglich der genannten Bearbeitungsgebühr in Rechnung.

Sollte das Mietfahrzeug in einem übermäßig schmutzigen Zustand zurückgegeben werden, wird eine Reinigungsgebühr von 15.000 ISK erhoben. Dies gilt für Fahrzeuge, die extrem verunreinigt sind, insbesondere im Innenraum. Dies gilt nicht für übliche Verschmutzungen durch die normale Nutzung des Fahrzeugs.

Im Mietfahrzeug ist das Rauchen streng untersagt. Sollte jemand im Fahrzeug rauchen, hat der Fahrzeugmieter eine Reinigungsgebühr und eine Geldstrafe von 35.000 ISK zu zahlen.

Ist eine Rückholung des Mietfahrzeugs nötig und auf einen Schaden oder anderen vom Fahrzeugmieter zu vertretenden Grund zurückzuführen, beläuft sich die Rückholgebühr auf 400 ISK pro Kilometer oder mindestens 45.000 ISK. Als Zielort zur Berechnung der entfernungsabhängigen Gebühr gilt die Niederlassung von Lava Car Rental.


Aktualisiert am 10. Juli 2023

Bitte lesen Sie sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gut durch, bevor Sie Ihren Mietwagen in Empfang nehmen, damit Sie Ihre Pflichten kennen. So wird außerdem der Ablauf bei der Fahrzeugübergabe beschleunigt. Bei Fragen erreichen Sie uns per E-Mail an: info@lavacarrental.is

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MIETWAGENVERTRAG

 

PFLICHTEN DES FAHRZEUGMIETERS

  1. Der Fahrzeugmieter erklärt sich mit den Bestimmungen dieses Vertrags einverstanden und hat eine Kopie des Mietwagenvertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten.
  2. Der Fahrzeugmieter hat das genannte Fahrzeug inklusive Ausstattung und Zubehör in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand erhalten.
  3. Der Fahrzeugmieter/Fahrer muss mindestens 20 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr vor der Mietwagenbuchung im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der bei Mietbeginn vorzulegen ist. Der Fahrzeugmieter/Fahrer ist verpflichtet, sich bei Fahrten mit dem Mietwagen an das Gesetz und die Verkehrsregeln Islands zu halten.
  4. Der Fahrzeugmieter ist für das Mietfahrzeug verantwortlich ab dem Zeitpunkt, an dem es das Gelände der Niederlassung von Lava Car Rental verlässt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem ihm Lava Car Rental die Rückgabe des Fahrzeugs quittiert.
  5. Der Fahrzeugmieter hat das Mietfahrzeug wie folgt zurückzugeben:
    1. Sämtliche Ausstattungs- und Zubehörteile (einschließlich Reifen, Werkzeuge, Fahrzeugdokumente und weitere Zubehörteile) müssen sich im selben Zustand wie bei der Fahrzeugabholung befinden, mit Ausnahme der üblichen Abnutzung durch den normalen Gebrauch. Der Fahrzeugmieter erklärt sich damit einverstanden, dass die zu Beginn der Mietzeit hinterlegte Kreditkarte mit dem Anschaffungspreis für fehlende oder beschädigte Ausstattungs- und Zubehörteile belastet wird.
    2. Die Rückgabe hat zu dem im Mietwagenvertrag festgelegten Datum und Zeitpunkt zu erfolgen oder ist bei Aufforderung durch Lava Car Rental zu einem früheren Zeitpunkt abzuwickeln.
    3. Das Fahrzeug ist bei der Niederlassung von Lava Car Rental zurückzugeben, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Wird das Fahrzeug nicht direkt bei der Niederlassung von Lava Car Rental zurückgegeben, fällt eine Rückgabegebühr gemäß der aktuellen Preisliste von Lava Car Rental an. Der Fahrzeugmieter erklärt sich damit einverstanden, dass die zu Beginn der Mietzeit hinterlegte Kreditkarte mit der Rückgabegebühr belastet wird.
    4. Die Tankfüllung bei der Rückgabe des Mietfahrzeugs muss der im Mietwagenvertrag festgelegten Tankfüllung entsprechen. Sollte die Füllung niedriger sein, erklärt sich der Fahrzeugmieter damit einverstanden, dass die zu Beginn der Mietzeit hinterlegte Kreditkarte mit den Kosten für die Kraftstoffdifferenz belastet wird. Die Servicegebühr für die Betankung richtet sich nach der aktuellen Preisliste von Lava Car Rental.
    5. Das Mietfahrzeug ist in einem hinreichend sauberen und nicht übermäßig verschmutzten Zustand zurückzugeben. Der Innenraum darf nicht übermäßig verschmutzt sein. Das Äußere des Fahrzeugs darf ebenfalls nicht übermäßig verschmutzt sein, beispielsweise durch Schlamm, Teer oder Dreck. Wird das Fahrzeug in einem übermäßig verschmutzten Zustand zurückgegeben, fällt eine Reinigungsgebühr gemäß der aktuellen Preisliste von Lava Car Rental an. Der Fahrzeugmieter erklärt sich damit einverstanden, dass die zu Beginn der Mietzeit hinterlegte Kreditkarte mit der Reinigungsgebühr belastet wird.
    6. Sämtliche Mietwagen sind Nichtraucherfahrzeuge.
  6. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung durch Lava Car Rental. Wenn der Fahrzeugmieter das Fahrzeug eine Stunde oder mehr nach Ablauf der Mietzeit zurückgibt, ist Lava Car Rental berechtigt, dem Fahrzeugmieter einen zusätzlichen Miettag (24 Stunden) gemäß diesem Vertrag sowie einen Verspätungszuschlag von 10.000 ISK zu berechnen. Für jeden weiteren Tag kann Lava Car Rental Gebühren gemäß seiner Preisliste erheben. Der Fahrzeugmieter erklärt sich damit einverstanden, dass die zu Beginn der Mietzeit hinterlegte Kreditkarte mit diesen Gebühren belastet wird. Wird das Mietfahrzeug nicht zu dem laut Mietwagenvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben oder Lava Car Rental nicht über die Absicht des Fahrzeugmieters informiert, die Mietzeit zu verlängern, sind Lava Car Rental und die Polizei berechtigt, das Fahrzeug ohne weitere Ankündigung und auf Kosten des Fahrzeugmieters wieder in Besitz zu nehmen bzw. zu sichern.
  7. Das Mietfahrzeug ist mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln und zu fahren. Zum Fahren des Mietfahrzeugs berechtigt sind nur die Personen, die in diesem Vertrag als fahrzeugführend eingetragen sind und die Anforderungen gemäß Punkt 3 erfüllen. Wird das Mietfahrzeug von einer nicht in diesem Mietwagenvertrag eingetragenen Person gefahren, erlischt die Versicherung und der Fahrzeugmieter haftet in diesem Fall vollumfänglich für das Mietfahrzeug, für eventuelle Schäden am Fahrzeug sowie für Schäden an anderen Fahrzeugen, Gegenständen und Personen und ist verpflichtet, diese Schäden in voller Höhe zu bezahlen. Die zu Beginn der Mietzeit hinterlegte Kreditkarte wird mit den Kosten der durch den vorgenannten Umstand entstehenden Schäden belastet.
  8. Der Fahrzeugmieter übernimmt die objektive Haftung für Schäden, die sich aus der Nutzung des Mietfahrzeugs ergeben und nicht durch die Mietwagenversicherung abgedeckt sind. Dazu zählen Schäden am Fahrzeug und/oder Verletzungen von Insassen durch:
    1. Fahrten in Fahrverbotszonen, das heißt bei Off-Road-Fahrten abseits markierter oder ausgewiesener Straßen und Pisten, auf Stränden oder anderen Sandflächen, in Untiefen oder in anderen weglosen Gebieten.
    2. Fahrten durch Flüsse oder andere Arten von Wasserläufen.
    3. Vorsätzliches Handeln, grobe Fahrlässigkeit oder völlige Unachtsamkeit des Fahrers.
    4. Das Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder illegalen Substanzen.
    5. Die Nutzung des Fahrzeugs auf eine Weise, die gegen isländisches Recht und/oder die Bestimmungen dieses Mietwagenvertrags verstößt.
    6. Das Befahren von sogenannten F-Roads (Straßen, die auf einer Straßenkarte oder auf einem Verkehrsschild mit einem „F“ markiert sind), einschließlich Kjölur (F35), Kaldidalur (F550), Jökulshálsvegur (F570) und Sprengisandur (F26), mit einem Fahrzeug ohne Allradantrieb (4WD/4x4). Für einen Verstoß gegen diese Bestimmung erhebt Lava Car Rental eine Geldstrafe von 300.000 ISK. Die vorgenannte Bestimmung berührt nicht die Verpflichtung des Fahrzeugmieters, Lava Car Rental den Verlust des Mietfahrzeugs oder Schäden daran zu bezahlen. Nur von Lava Car Rental genehmigte Fahrzeuge mit Allradantrieb dürfen auf den oben genannten F-Roads gefahren werden.
    7. Das Fahren auf den von der isländischen Straßenverwaltung als gesperrt bekannt gegebenen Straßen (www.road.is).

Der Fahrzeugmieter erklärt sich damit einverstanden, dass die zu Beginn der Mietzeit hinterlegte Kreditkarte mit den durch die vorgenannten Handlungen entstehenden Kosten für Schäden und Mehraufwand belastet wird.

  1. Falls es zu einem Zusammenstoß oder Unfall kommt, hat der Fahrzeugmieter unverzüglich die Polizei und Lava Car Rental über den Vorfall zu informieren. Der Fahrzeugmieter darf den Unfallort nicht vor dem Eintreffen der Polizei oder dem vollständigen Erstellen eines Unfallberichts verlassen. Der Fahrzeugmieter ist verpflichtet, Lava Car Rental über jeglichen Schaden am Mietfahrzeug zu informieren, unabhängig von der für das Mietfahrzeug abgeschlossenen Versicherung oder etwaigen Verzichtsvereinbarungen.
  2. Die Anzahl der Kilometer (km), die das Mietfahrzeug während der Vertragslaufzeit zurückgelegt hat, wird durch Ablesen des entsprechenden vom Fahrzeughersteller integrierten Kilometerzählers ermittelt. Der Fahrzeugmieter ist verpflichtet, Lava Car Rental unverzüglich über jegliche Defekte oder Fehlfunktionen des Kilometerzählers während der Mietzeit zu informieren.
  3. Der Fahrzeugmieter trägt die Verantwortung für sämtliche während der Mietzeit anfallenden Bußgelder, Gebühren und Kosten. Dies umfasst unter anderem Strafen und Gebühren für Verkehrsverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Parkscheine und die Mautstraßennutzung. Für behördliche Anfragen, die das Unternehmen beantworten muss, sowie für Bußgelder, Geldstrafen oder Gebühren, die das Unternehmen aufgrund der Nutzung des Mietfahrzeugs durch den Fahrzeugmieter/Fahrer zahlen muss, erhebt Lava Car Rental eine Bearbeitungsgebühr von 4.500 ISK. Der Fahrzeugmieter erklärt sich damit einverstanden, dass die zu Beginn der Mietzeit hinterlegte Kreditkarte mit dieser Bearbeitungsgebühr und den Bußgeldern/Geldstrafen/Nutzungsgebühren belastet wird.
  4. Dem Fahrzeugmieter/Fahrer sind folgende Handlungen untersagt:
    1. Fahren auf den von der isländischen Straßenverwaltung als gesperrt bekannt gegebenen Straßen, Off-Road-Fahrten abseits markierter oder ausgewiesener Straßen und Pisten, auf Stränden oder anderen Sandflächen oder in anderen weglosen Gebieten. Für Verstöße gegen diese Bestimmung berechnet Lava Car Rental dem Fahrzeugmieter/Fahrer zusätzlich zu polizeilichen Bußgeldern eine Strafgebühr von 300.000 ISK. Der Fahrzeugmieter erklärt sich damit einverstanden, dass die zu Beginn der Mietzeit hinterlegte Kreditkarte mit diesen Zahlungsforderungen belastet wird.
    2. Fahren auf Berg- oder Hochlandstraßen oder sogenannten F-Roads (Straßen, die auf einer Straßenkarte oder auf einem Verkehrsschild mit einem „F“ markiert sind), einschließlich Kjölur (F35), Kaldidalur (F550) und Sprengisandur (F26), es sei denn, das Mietfahrzeug besitzt einen Allradantrieb (4WD/4x4) und wurde von Lava Car Rental für Fahrten auf diesen Straßen vorgesehen und genehmigt. Verstöße gegen diese Bestimmung werden mit einer Strafgebühr von mindestens 80.000 ISK zuzüglich 15 ISK für jeden auf einer nicht zulässigen Straße gefahrenen Kilometer geahndet. Der Fahrzeugmieter erklärt sich damit einverstanden, dass die zu Beginn der Mietzeit hinterlegte Kreditkarte mit dieser Strafgebühr belastet wird.
    3. Das Führen des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder illegalen Substanzen. Für Verstöße gegen diese Bestimmung berechnet Lava Car Rental zusätzlich zu polizeilichen Bußgeldern oder Geldstrafen eine Strafgebühr von 90.000 ISK. Die vorgenannte Bestimmung bezüglich der Strafzahlungen berührt nicht die Verpflichtung des Fahrzeugmieters, Lava Car Rental den Verlust des Mietfahrzeugs oder Schäden daran zu bezahlen.
    4. Fahren durch Flüsse oder andere Arten von Wasserläufen und Gewässern, ohne die volle Verantwortung für das Mietfahrzeug zu übernehmen.
    5. Befahren von Schnee- oder Eisflächen, Gletschern oder zugefrorenen Seen.
    6. Rauchen im Mietfahrzeug. Gibt es Anzeichen dafür, dass jemand im Fahrzeug geraucht hat, zum Beispiel Zigarettenstummel, Asche oder Tabakgeruch, wird eine Reinigungsgebühr von mindestens 35.000 ISK erhoben. Der Fahrzeugmieter erklärt sich damit einverstanden, dass die zu Beginn der Mietzeit hinterlegte Kreditkarte mit dieser Gebühr belastet wird.
    7. Fahrten außerhalb von Island ohne die schriftliche und unterschriebene Genehmigung von Lava Car Rental.
    8. Nicht gemeldete Fahrer das Mietfahrzeug fahren lassen. Für einen Verstoß gegen diese Bestimmung erhebt Lava Car Rental eine Strafgebühr von 35.000 ISK.
  5. Lava Car Rental übernimmt keine Verantwortung für Eigentum des Fahrzeugmieters oder anderer Personen, das im Mietfahrzeug aufbewahrt oder transportiert wird.
  6. Der Fahrzeugmieter erklärt sich damit einverstanden, Lava Car Rental nach Aufforderung Folgendes zu bezahlen:
    1. Kaution in Höhe der erwarteten Kosten für die Mietwagenbuchung.
    2. Sämtliche Kosten, die Lava Car Rental für den Rücktransport des Mietfahrzeugs zum Firmengelände entstehen, wenn das Fahrzeug unbeaufsichtigt zurückgelassen wurde, und zwar unabhängig von den Wetterverhältnissen.
    3. Kosten, die durch die Nutzung des Mietfahrzeugs durch den Fahrzeugmieter entstehen.
  7. Der Fahrzeugmieter ist nicht befugt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Lava Car Rental Reparaturen oder Änderungen am Mietfahrzeug oder an dessen Ausstattung und Zubehör vornehmen zu lassen oder das Fahrzeug in irgendeiner Form als Sicherheit oder Garantie einzusetzen.
  8. Der Fahrzeugmieter ist nicht befugt, das Mietfahrzeug zur kostenpflichtigen Beförderung von Personen zu nutzen oder an andere zu verleihen oder unterzuvermieten.

 

PFLICHTEN VON LAVA CAR RENTAL

  1. Lava Car Rental ist dafür verantwortlich, unter bestmöglichem Einsatz dafür zu sorgen, dass das Mietfahrzeug dem Fahrzeugmieter zum vereinbarten Zeitpunkt, in Übereinstimmung mit allen Anforderungen sowie in sauberem Zustand und mit vollem Tank übergeben werden kann. Sollte es Lava Car Rental aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, das bestellte Mietfahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen, wird ein vergleichbares Fahrzeug derselben oder einer höheren Kategorie als Ersatz angeboten. Wird das Mietfahrzeug dem Fahrzeugmieter nicht innerhalb von 3 Stunden nach der vereinbarten Zeit bereitgestellt, wird der Mietpreis für diesen Tag erlassen. Stellt Lava Car Rental das Mietfahrzeug nicht mit vollem Tank bereit, darf der Fahrzeugmieter das Fahrzeug mit dem Tankfüllstand zurückgeben, den das Mietfahrzeug auch bei der Abholung aufwies und der auf dem Inspektionsformular angegeben ist.
  2. Lava Car Rental garantiert, dass das Mietfahrzeug den festgelegten Anforderungen entspricht und dass alle behördlichen Zulassungsvorschriften erfüllt sind.
  3. Weist das Mietfahrzeug aufgrund normaler Abnutzung oder aus anderen nicht vom Fahrzeugmieter zu vertretenden Gründen eine Fehlfunktion auf, hat Lava Car Rental dem Fahrzeugmieter schnellstmöglich ein vergleichbares Fahrzeug an einem von Lava Car Rental bestimmten Ort zur Verfügung zu stellen oder die unverzügliche Reparatur durch einen Servicepartner von Lava Car Rental zu veranlassen. Im Falle einer solchen Fehlfunktion zahlt Lava Car Rental dem Fahrzeugmieter keine Entschädigung für eine nötige Unterkunft oder andere Kosten. Eine Erstattung der Kosten für einen verlorenen Miettag erfolgt, wenn der Fahrzeugmieter das gemietete Fahrzeug für mehr als 24 Stunden nicht nutzen kann.
  4. Lava Car Rental muss den Fahrzeugmieter über den Inhalt dieses Mietwagenvertrags informieren, insbesondere über die Verpflichtungen des Fahrzeugmieters, denen der Fahrzeugmieter durch seine Vertragsunterschrift zustimmt.
  5. Lava Car Rental ist verpflichtet, einen ausländischen Fahrzeugmieter so weit möglich über die in Island geltenden Verkehrsregeln, Verkehrsschilder und Vorschriften hinsichtlich des Off-Road-Fahrverbots zu informieren. Des Weiteren ist Lava Car Rental verpflichtet, den Fahrzeugmieter insbesondere auf Gefahren hinzuweisen, die von Schotterstraßen, vereisten Straßen und Tieren auf Straßen ausgehen.
  6. Wenn Lava Car Rental die Nutzung des Mietfahrzeugs im Hinblick auf dessen Ausstattung und/oder auf die Straßenverhältnisse einschränken möchte, hat dies schriftlich bei der Unterzeichnung dieses Mietwagenvertrags zu erfolgen.
  7. Lava Car Rental garantiert, dass sein Geschäftsbetrieb durch eine gültige Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
  8. Lava Car Rental haftet nicht für Beschädigungen oder das Verschwinden von Gegenständen, die vom Fahrzeugmieter oder anderen Personen im oder auf dem Mietfahrzeug aufbewahrt oder transportiert werden.
  9. Lava Car Rental haftet nicht für Gegenstände, die bei der Rückgabe des Mietfahrzeugs im Fahrzeug zurückgelassen werden. Wird ein solcher Gegenstand gefunden, kann Lava Car Rental ihn auf Anfrage an den Besitzer zurückschicken. Lava Car Rental berechnet dafür eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 4.500 ISK. Die exakte Höhe der Gebühr hängt von der Größe des Gegenstands und dem Zielort der Sendung ab. Der Fahrzeugmieter erklärt sich damit einverstanden, dass die zu Beginn der Mietzeit hinterlegte Kreditkarte mit dieser Gebühr belastet wird.

 

VERSICHERUNG UND EIGENRISIKO

  1. Der Mietwagenpreis umfasst eine obligatorische Fahrzeugversicherung, einschließlich Kfz-Haftpflicht- und Unfallversicherung für den Fahrer und den Eigentümer.
  2. Die Deckungssumme der KFZ-Haftpflichtversicherung entspricht dem zum entsprechenden Zeitpunkt gesetzlich vorgeschriebenen Betrag in Island. Verursacht der Fahrzeugmieter aus irgendeinem Grund einen Schaden an einem anderen Fahrzeug, ohne dass dabei ein Schaden am Mietfahrzeug entsteht, beträgt die Haftpflichtdeckung 35.000 ISK.
  3. Bei Schäden am Mietfahrzeug trägt der Fahrzeugmieter die volle Verantwortung. Der Fahrzeugmieter kann eine separate Unfallversicherung gegen Schäden am Mietfahrzeug abschließen, eine sogenannte CDW-Versicherung (Collision Damage Waiver), die den Selbstbeteiligungsbetrag des Fahrzeugmieters in jedem Schadensfall auf den in diesem Vertrag genannten Betrag begrenzt. Jeder Fahrzeugmieter mit gebuchter CDW-Versicherung kann eine zusätzliche Unfallversicherung gegen Schäden am Mietfahrzeug mit verminderter Selbstbeteiligung, eine sogenannte SCDW-Versicherung (Super Collision Damage Waiver), abschließen, durch die sich die Selbstbeteiligung des Fahrzeugmieters in jedem Schadensfall auf den in diesem Vertrag genannten Betrag reduziert. Der Fahrzeugmieter erklärt sich damit einverstanden, dass die zu Beginn der Mietzeit hinterlegte Kreditkarte mit der in diesem Vertrag festgelegten Selbstbeteiligung belastet wird.
  4. Diese Unfallversicherung deckt folgende Schäden nicht ab:
    1. Vorsätzliche Schäden oder Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit des Fahrers.
    2. Schäden aufgrund des Fahrens des Mietfahrzeugs durch eine Person, die unter Einfluss von Betäubungsmitteln oder illegalen Substanzen steht oder in anderer Weise nicht zur sicheren Fahrzeugführung in der Lage ist.
    3. Schäden, die durch nicht gemeldete Fahrer verursacht werden.
    4. Schäden, die durch Renn- oder Testfahrten verursacht werden.
    5. Schäden, die durch Krieg, Revolution, zivile Unruhe oder Aufstände verursacht werden.
    6. Schäden, die durch Tiere verursacht werden.
    7. Löcher, die in Sitze, Teppiche oder Fußmatten gebrannt werden.
    8. Schäden, die nur Räder, Reifen, die Aufhängung, die Autobatterien, Glas (außer Fensterscheiben) oder Radios betreffen, sowie Verlust von Teilen des Mietfahrzeugs durch Diebstahl und daraus resultierende Schäden.
    9. Schäden, die durch das Befahren von unebenen Straßen verursacht werden, beispielsweise am Getriebe, am Antrieb oder an der Antriebswelle und an anderen mit dem Fahrgestell verbundenen Fahrzeugteilen. Schäden am Fahrgestell oder an anderen Teilen des Mietwagens durch Aufsetzen des Fahrzeugs auf unebenen Straßen. Gleiches gilt für Schäden, die beim Fahren aufgewirbelte Steine an der Fahrzeugunterseite verursachen. Der Unterboden des Mietfahrzeugs ist nicht versichert.
    10. Schäden durch das Befahren von Fahrverbotszonen, beispielsweise Pfade, Pisten, Schneebänke, Eisflächen, nicht überbrückte Flüsse oder Bäche, Strände, nur bei Ebbe zugängliche Stellen oder andere weglose Gebiete. Das Überqueren von Flüssen oder Fahren in Gewässern jeglicher Art mit dem Mietfahrzeug ist nicht versichert. Beim Überqueren von nicht überbrückten Flüssen ist äußerste Vorsicht geboten.
    11. Schäden am Mietfahrzeug, die durch das Befahren von Berg- und F-Straßen (die auf einer Straßenkarte oder auf einem Verkehrsschild mit einem „F“ markierten Straßen), einschließlich Kjölur (F35), Kaldidalur (F550) und Sprengisandur (F26), verursacht werden. (Dies gilt nicht für Mietfahrzeuge mit Vier- und Allradantrieb, die von Lava Car Rental für das Befahren von Bergstraßen genehmigt sind. Diese genehmigten Fahrzeuge sind auf allen ausgewiesenen Straßen und Pisten versichert.)
    12. Wasserschäden am Mietfahrzeug sowie an dessen Elektrik, Zubehör und Motor.
    13. Schäden, die durch Kontakt des Mietfahrzeugs mit Sand, Kies, Asche, Bimssteinen oder anderen Erdmaterialien verursacht werden, es sei denn, der Fahrzeugmieter hat eine Sand- und Ascheschutzversicherung (SAAP) abgeschlossen.
    14. Schäden, die durch vom Wind aufgerissene Türen beim Türöffnen verursacht werden.
    15. Schäden am Fahrzeugdach, die durch Stehen und Sitzen auf dem Dach oder durch Klettern auf dem Fahrzeug oder durch andere Handlungen, die nicht zum normalen Gebrauch des Mietwagens zählen, verursacht werden.
    16. Schäden durch Gischt/Meereswasser beim Seetransport des Mietfahrzeugs werden nicht erstattet.
    17. Es wird auf die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (Isländisch: kaskótrygging) verwiesen, die von der TM-Versicherungsgesellschaft unter www.tm.is
    18. festgelegt wurden.
    19. Ist eine Rückholung des Mietfahrzeugs nötig und auf einen Schaden oder anderen vom Fahrzeugmieter zu vertretenden Grund zurückzuführen, beläuft sich die Rückholgebühr auf 400 ISK pro Kilometer oder mindestens 45.000 ISK. Als Zielort zur Berechnung der entfernungsabhängigen Gebühr gilt die Niederlassung von Lava Car Rental.

Der Fahrzeugmieter erklärt sich damit einverstanden, dass die zu Beginn der Mietzeit hinterlegte Kreditkarte mit den Kosten für nicht durch die Mietwagenversicherung abgedeckte Schäden belastet wird.

  1. Der Fahrzeugmieter kann bei Lava Car Rental eine Zusatzversicherung für Schäden durch Schotter (Gravel Protection, GP) und für Reifenschäden (Tire Protection, TIP) buchen. Diese Versicherungen reduzieren die Selbstbeteiligung des Fahrzeugmieters bei jedem Schadensfall durch Schotter auf 35.000 ISK und bei jeder Reifenpanne auf 0 ISK.
  2. Zusätzlich kann der Fahrzeugmieter eine Sand- und Ascheschutzversicherung (Sand and Ash Protection, SAAP) buchen, die Schäden an Lack, Fenstern, der Lichtanlage, Kunststoff- und Chromteilen und den Rädern des Mietfahrzeugs abdeckt, die durch Kontakt des Fahrzeugs mit Sand, Kies, Asche, Bimsstein oder anderen Erdmaterialien verursacht werden. Die Selbstbeteiligung beträgt in jedem Schadensfall 120.000 ISK.
  3. Schäden am Unterboden des Mietfahrzeugs oder Schäden durch Wasser, die beim Befahren von Flüssen, Tümpeln oder Seen entstanden sind, sind nicht versichert. Gleiches gilt für Schäden, die dadurch verursacht werden, dass der Fahrzeugmieter Kraftstoff, Wasser, Öl oder andere Lösungsmittel in den falschen Tank oder Behälter des Mietfahrzeugs füllt. Die Selbstbeteiligung bei CDW- und SCDW-Versicherungen gilt nicht für die vorgenannten Schäden. Der Fahrzeugmieter trägt das gesamte Risiko und sämtliche Kosten solcher Schäden.

 

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Der Fahrzeugmieter bestätigt durch Unterzeichnung dieses Mietwagenvertrags, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Inspektionsformulars den Erhalt des Mietfahrzeugs und dessen Ausstattung und Zubehör in ordnungsgemäßem Zustand.
  2. Dieser Mietwagenvertrag mit den geltenden Bedingungen ist während der Mietzeit im Fahrzeug aufzubewahren.
  3. Jegliche Änderungen der Anmietung sind verfügbarkeitsabhängig und schriftlich vorzunehmen.
  4. Lava Car Rental ist berechtigt, das Mietfahrzeug nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung wieder in Besitz zu nehmen, wenn das Fahrzeug widerrechtlich abgestellt oder in einer Weise genutzt wurde, die nicht den Bedingungen dieses Mietwagenvertrags oder den Gesetzen und Vorschriften entspricht, oder wenn das Fahrzeug augenscheinlich zurückgelassen wurde. Die Kosten derartiger Maßnahmen trägt der Fahrzeugmieter.
  5. Das Rauchen ist in allen Mietfahrzeugen von Lava Car Rental untersagt. Gibt es Anzeichen dafür, dass jemand im Fahrzeug geraucht hat, wird eine Reinigungsgebühr von 35.000 ISK erhoben.
  6. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietwagenvertrags bedürfen der Schriftform und schriftlichen Bestätigung durch Lava Car Rental.
  7. Der Fahrzeugmieter erklärt sich durch die Übermittlung seiner Kreditkartenangaben an Lava Car Rental und durch Unterzeichnung dieses Mietwagenvertrags damit einverstanden, dass Lava Car Rental berechtigt ist, die Kreditkarte mit dem Mietwagenpreis und allen sich aus diesem Mietwagenvertrag ergebenden weiteren Kosten, Gebühren und Strafzahlungen zu belasten, und zwar gemäß der Preisliste in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lava Car Rental oder gemäß den im Mietwagenvertrag angegebenen Beträgen. Dies umfasst:
    1. Punkt 5.a) Fehlende oder beschädigte Ausstattung/Zubehörteile.
    2. Punkt 5.c) Rückgabegebühr.
    3. Punkt 5.d) Kraftstoffkosten.
    4. Punkt 5.e) Reinigungsgebühr.
    5. Punkt 6. Gebühr für verspätete Rückgabe und damit verbundene Kosten.
    6. Punkt 7. Schäden am Mietfahrzeug, die nicht durch den Mieter/Fahrer, sondern durch andere Personen verursacht wurden.
    7. Punkt 8. Schäden am Mietfahrzeug durch den Fahrzeugmieter/gemeldete Fahrer.
    8. Punkt 11 und 25. Strafzahlungen und Bearbeitungsgebühren.
    9. Punkt 12.a) Strafzahlungen für das Fahren in einer Fahrverbotszone.
    10. Punkt 12.b) Strafzahlungen für die Nutzung eines Fahrzeugs mit Zweiradantrieb auf Bergstraßen.
    11. Punkt 12.c) Strafzahlungen für das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln.
    12. Punkt 12.f) Strafzahlungen für das Rauchen im Fahrzeug.
    13. Punkt 12.h) Strafzahlungen für das Fahren des Mietwagens durch nicht gemeldete Fahrer.
    14. Punkt 27. Selbstbeteiligung bei der CDW- oder SCDW-Versicherung.
    15. Punkt 28. Schäden, die nicht durch die Mietwagenversicherung abgedeckt sind.
    16. Punkt 29. Beschädigte Windschutzscheibe.

Lava Car Rental behält sich dieses Recht für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach Ende der Mietzeit vor.

  1. Dieser Mietwagenvertrag und sämtliche Vereinbarungen, die auf Grundlage dieses Vertrags und seiner Bestimmungen getroffen werden, unterliegen isländischem Recht. Dies gilt auch für eventuelle Schadenersatzansprüche, sowohl für die Grundlage eines Schadenersatzanspruchs als auch für die Berechnung des Schadenersatzes. Gleiches gilt für Schadenersatzansprüche beruhend auf einer Haftung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Vertrags. Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Mietwagenvertrag gilt der Gerichtsstand von Lava Car Rental, das Bezirksgericht von Reykjanes, Island.
  2. Jegliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien dieses Mietwagenvertrags können dem amtierenden Schlichtungsausschuss des isländischen Verbraucherverbands (Icelandic Consumers Association) und des isländischen Reiseverbands (Icelandic Travel Industry Association) vorgelegt werden.